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Infos zur Haltbarkeit

Was bedeutet „Haltbarkeit nach dem Öffnen“? 1

Die Angabe zur Haltbarkeit nach dem Öffnen informiert den Verbraucher über den Zeitraum, in dem er das Produkt nach dem Öffnen benutzen kann, ohne Schäden davonzutragen. Die neue Kennzeichnungspflicht ergibt sich aus der Richtlinie, die im Februar 2003 vom Europäischen Parlament und vom Rat zur Änderung der Rechtsvorschriften für Kosmetische Mittel2 verabschiedet wurde.

Wie wird die „Haltbarkeit nach dem Öffnen“ angegeben?

Die Haltbarkeit nach dem Öffnen wird anhand eines Symbols in Form eines offenen Cremetiegels und der Angabe des Zeitraums in Monaten und/oder Jahren angezeigt. Das Symbol wurde im September 2003 von der Europäischen Kommission in Zusammenarbeit mit den Behörden der Mitgliedstaaten und der Kosmetikindustrie angenommen3. Erfolgt die Angabe des Zeitraums in Monaten, kann sie durch eine Zahl, gefolgt von dem Wort „Monat“ oder der Abkürzung „M“ angezeigt werden, wobei der Buchstabe „M“ für Menses steht, das lateinischen Wort für Monat.

Wann tritt die Kennzeichnungspflicht in Kraft?

Die Kennzeichnungspflicht gilt für kosmetische Produkte, die ab dem 11. März 2005 in Verkehr gebracht werden. Innerhalb einer Übergangsfrist werden Produkte mit und ohne Kennzeichnung angeboten werden, bis die „alten“ Produkte verkauft sind.
Wird die „Haltbarkeit nach dem Öffnen“ auf allen Kosmetikprodukten angegeben?
Die „Haltbarkeit nach dem Öffnen“ muss auf den Produkten angegeben sein, die länger als 30 Monate haltbar sind. Bei Produkten, die bis zu 30 Monaten haltbar sind, muss die Mindesthaltbarkeit bereits angegeben werden; das heißt, das Datum, bis zu dem das Produkt, sofern es entsprechend aufgehoben wird, seine ursprüngliche Qualität behält und nicht gesundheitsschädlich ist.

Die neue Kennzeichnung erscheint nicht:
- auf Produkten, die nicht verderben,
- die sich nicht öffnen lassen (wie Produkte mit geschlossenen Verpackungen, Sprays),
- oder auf Einmalprodukten.

1 Dokument auf der Grundlage eines am 19. April 2004 von der Arbeitsgruppe „Kosmetische Mittel“ verabschiedeten Dokuments, Dokument 04/ENTR/COS/28 überarbeitet, mit dem Titel „Practical Implementation of Article 6(1)(c) of the Cosmetics directive (76/768/EEC) : labelling of product durability : « period of time after opening »“.
2 Richtlinie 2003/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel, ABl. L 66 vom 11.3.2003, S. 26.
3 Richtlinie 2003/80/EG der Kommission vom 5. September 2003 zwecks Einführung des Symbols für die Verwendungsdauer der kosmetischen Mittel in Anhang VIIIa der Richtlinie 76/768/EWG des Rates, ABl. L 224 vom 6.9.2003, S. 27.


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